08.03.2023 – 17:29
Das Landgericht Stuttgart hat in einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil die gegen einen geschädigten Anleger gerichtete Klage auf Rückzahlung von Miet- und Kaufpreiszahlungen aus P&R Container-Anlagen durch den Insolvenzverwalter abgewiesen (Urteil vom 02.03.2023, Az. 27 O 115/22, noch nicht rechtskräftig). Der ehemalige P&R-Anleger kann sich freuen, denn er muss Miet- und Kaufpreiszahlungen in Höhe von rund 12.000 Euro nicht zurückzahlen.