08.03.2023 – 17:21
(ots)
Das Landgericht Stuttgart hat in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil die gegen einen geschädigten Anleger gerichtete Klage auf Rückzahlung von Miet- und Kaufpreiszahlungen aus P&R Container-Anlagen durch den verwalter vollumfänglich abgewiesen (Urteil vom 02.03.2023, Az. 27 O 115/22, noch nicht rechtskräftig). Der ehemalige P&R-Anleger kann sich freuen, denn er muss Miet- und Kaufpreiszahlungen in Höhe von rund 12.000 Euro nicht zurückzahlen. Hinzu kommt die verbraucherfreundliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der aktuell die erste Nichtzulassungsbeschwerde des verwalters zurückgewiesen hat (Beschluss vom 26.